Kassenärztliche Versorgung

Kassenärztliche Versorgung

 

 

 

Kinder und Jugendliche haben in Deutschland Anspruch auf 10 Vorsorgeuntersuchungen (U1-9 und J1). Krankheiten oder Entwicklungsstörungen können so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die dabei entstehenden Kosten müssen die Eltern nicht selbst tragen, sondern werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Seit dem 01.01.2008 sind diese Vorsorgeuntersuchungen in Hessen Pflicht.

Der Kinder- und Jugendarzt ist gesetzlich verpflichtet, die Teilnahme an der Vorsorge an eine Behörde zu melden. Wird eine Vorsorge nicht wahrgenommen, werden die Eltern von dieser Behörde angeschrieben.

Denken Sie deshalb rechtzeitig daran, einen Termin für die jeweilige Untersuchung zu vereinbaren!!

Auch die wichtigsten Impfungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Die Leistungen unserer Praxis innerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen umfassen u. a.

 

Obwohl die Kassenärztliche Versorgung bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland recht gut ist, so bleibt sie doch aus wirtschaftlichen Gründen auf das medizinisch Notwendige und Sinnvolle beschränkt. Deshalb bieten wir auf Wunsch zusätzlich so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen an.